2. Elternbrief

Staatlich anerkanntes katholisches Gymnasium mit
staatlich anerkannter katholischer Regelschule

2. Elternbrief

2. Elternbrief

Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,

der Unterricht in diesem Schuljahr stellt uns – auch in Phase GRÜN – vor große Herausforderungen. Denn auch Phase GRÜN verlangt von allen am Schulleben Beteiligten ein erhöhtes Maß an Achtsamkeit. Wir sind auch in dieser Phase zu infektionsvorbeugenden Maßnahmen verpflichtet. Ich möchte Sie heute über die für unsere Schule verbindlichen Verhaltensweisen informieren. In einem ersten Punkt weise ich auf die Handlungsweise bei Krankheitssymptomen hin. Das abgebildete Handlungsschema ist vom Bildungsministerium für Kindertagestätten erarbeitet worden. Nach Rücksprache mit dem Träger haben wir uns ebenfalls auf diese Vorgehensweise festgelegt. In einem zweiten Punkt lege ich die Verhaltensregeln für die Phasen GRÜN und GELB dar. Die Information zur Schulspeisung vom 27.8.2020 gilt natürlich weiter.

1. Handlungsschema zum Umgang mit Erkältungssymptomen im Kontext von COVID-19-Infektionen

2. Verhaltensregeln für den Unterricht auf Grundlage des CoronaSchutzplans der ESS

a. Fall „GRÜN“

  1. Die Türen vom Schulhof zum Foyer sind ab 07:30 Uhr geöffnet. Die Schülerinnen und Schüler begeben sich unmittelbar nach Betreten des Schulhofes zu ihren Unterrichtsräumen. Diese werden durch die unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrer 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn geöffnet.
  2. Alle Schülerinnen und Schüler sind dazu verpflichtet zu Beginn des Unterrichtstages eine gründliche Händereinigung vorzunehmen.
  3. Hände waschen ist auch im Unterrichtsraum möglich. Seife und Einwegpapierhandtücher sind vorhanden.
  4. Toilettengänge der Schülerinnen und Schüler erfolgen nur einzeln und während der Unterrichtszeit.
  5. Pausen werden regulär durchgeführt. Der Klostergarten steht als Pausenort nicht zur Verfügung. Im Falle von schlechtem Wetter verbleiben die Klassen 9 bis 12 Klassen im Unterrichtsraum. Die Information über den Schlechtwetterfall erfolgt zentral durch die Schulleitung.
  6. Während des Aufenthalts im Schulgebäude ist die bekannte Hust- und Niesetikette unbedingt einzuhalten.
  7. Auf dem Weg in den Unterrichtsraum, in das Lehrerzimmer, in Pausenzeiten und beim Gang durchs Schulhaus ist der Mund-Nasen-Schutz aufzusetzen.
  8. Jede Lehrerin und jeder Lehrer darf für seinen Unterricht das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anordnen.
  9. Es werden keine Schülerinnen und Schüler zum Lehrerzimmer für Absprachen etc. bestellt, so dass dort keine Ansammlung von Schülerinnen und Schülern entsteht.
  10. Gespräche mit Erziehungsberechtigten sind zu protokollieren (Teilnehmer, Zeit, Raum). Die Protokolle werden im Sekretariat 4 Wochen lang archiviert und danach vernichtet.
  11. Schulfremde Personen müssen sich im Sekretariat anmelden und werden namentlich erfasst. Die Daten werden im Sekretariat 4 Wochen lang archiviert und danach vernichtet.

b. FALL „GELB“

  1. Die Türen vom Schulhof zum Foyer sind ab 07:30 Uhr geöffnet. Die Schüler begeben sich unmittelbar nach Betreten des Schulhofes zu ihren Unterrichtsräumen. Diese werden durch die unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrer 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn geöffnet.
  2. Alle Schülerinnen und Schüler sind dazu verpflichtet zu Beginn des Unterrichtstages eine gründliche Händereinigung vorzunehmen.
  3. Hände waschen ist auch im Unterrichtsraum möglich. Seife und Einwegpapierhandtücher sind vorhanden.
  4. Die Größe der Lerngruppen ist reduziert. Der Abstand von 1,5 m muss eingehalten werden. Die Gruppengröße darf eine Zahl von 15 in keinem Fall übersteigen.
  5. Im Unterricht sind keine Partner- und Gruppenarbeiten erlaubt. Das heißt, der Unterricht erfolgt im Plenumsunterricht. Die Schülerinnen und Schüler arbeiten an ihrem Platz, damit der Abstand von 1,5 m eingehalten werden kann. Sollte dieser Abstand im Unterrichtsgeschehen dennoch unterschritten werden, ist der Mundschutz aufzusetzen. Die Anordnung der Tische, Stühle und Sitzplätze ist festgelegt und darf nicht verändert werden. Daneben gilt: Jede Lehrerin und jeder Lehrer darf für seinen Unterricht das Tragen eines MundNasen-Schutzes anordnen.
  6. Toilettengänge der Schülerinnen und Schüler dürfen nur einzeln erfolgen.
  7. Jede Lerngruppe führt ihre Pausen individuell durch, sodass möglichst wenige Schülerinnen und Schüler gleichzeitig auf dem Pausenhof sind. Der Klostergarten steht als Pausenort nicht zur Verfügung.
  8. Während des Aufenthalts im Schulgebäude sind die bekannten Hust- und Niesetikette unbedingt einzuhalten.
  9. Auf dem Weg in den Unterrichtsraum, ins Lehrerzimmer, in Pausenzeiten und beim Gang durchs Schulhaus ist der Mund-Nasen-Schutz aufzusetzen.
  10. Es werden keine Schülerinnen und Schüler zum Lehrerzimmer für Absprachen etc. bestellt, sodass dort keine Ansammlung von Schülerinnen und Schülern entsteht.
  11. Gespräche mit Erziehungsberechtigten sind zu protokollieren (Teilnehmer, Zeit, Raum). Die Protokolle werden im Sekretariat 4 Wochen lang archiviert und danach vernichtet.
  12. Schulfremde Personen müssen sich im Sekretariat anmelden und werden namentlich erfasst. Die Daten werden im Sekretariat 4 Wochen lang archiviert und danach vernichtet.

Wenn sich Schülerinnen und Schüler nicht an die festgelegten Maßnahmen in Phase GRÜN oder GELB halten, müssen sie den Unterricht verlassen.


Wir haben außerdem einen Verhaltenskatalog in leichter Sprache für unsere Schülerinnen und Schüler entwickelt:

Bitte bestätigen Sie die Kenntnisnahme dieser verbindlichen Hausregeln und geben das Blatt (wurde per Mail zugesandt) unterschrieben beim Klassenleiter/Klassenleiterin bis spätestens 11.09.2020 zurück.

3. Sonstige wichtige Informationen

Aufgrund der vorsorglich einzuhaltenden Mindestabstände haben wir die Termine der Elternabende entzerrt (siehe Terminübersicht) und lassen die Treffen in unseren größeren Unterrichtsräumen stattfinden. Damit diese Räume nicht zu voll werden, kann für jeden Schüler nur eine erziehungsberechtigte Person teilnehmen. Ich bitte um Verständnis für diese Vorgehensweise.

Übersicht Elternabende –
bitte informieren Sie sich über eventuelle Aktualisierungen auf unserer Schulhomepage (www.ess-erfurt.de):

Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,

etwas förmlich und unpersönlich kommt dieser Elternbrief daher, aber es ist notwendig, dass wir von Beginn an die Regeln des Zusammenarbeitens einüben, an die wir uns in dieser besonderen Situation halten müssen. Ich bitte Sie daher um ihre Mitarbeit und Unterstützung bei der Durchsetzung. Gemeinsam werden wir auch dieses Schuljahr meistern – für Ihre Kinder!

Es ist mir jedoch wichtig, dass diese Regeln in unserer Schule nicht isoliert dastehen. Neben jeder Regel und jeder Vorschrift steht für uns Christenmenschen das Vertrauen in Gott, der uns trägt – auch in diesem Schuljahr. Ich schließe daher mit dem Anfang des wunderschönen Psalms 91:

„Wer im Schutz des Höchsten wohnt, und ruht im Schatten des Allmächtigen, der sagt zum Herrn: „Du bist für mich Zuflucht und Burg, mein Gott, dem ich vertraue.“

Bleiben Sie gesund, behütet und gesegnet

Ihr Dr. Sven Voigt


2. Elternbrief für das neue Schuljahr vom 02. September 2020

1. Elternbrief für das neue Schuljahr vom 26. August 2020

Joachim Schindler

Edith-Stein-Schule Erfurt